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Impressum vom Impressum Generator der Kanzlei Hasselbach, Frankfurt

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 1 .  Allgemeines 

 1.1.  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Aufträge der Kunden und Vertragspartner (nachfolgend vereinfacht „Auftraggeber“ genannt) von touchup.berlin – Inhaberin Henriette Bandulik, Voigtstraße 29, 10247 Berlin (nachfolgend „touchup.berlin“ genannt). 

1.2.  Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn touchup.berlin in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag ohne Vorbehalt ausführt. 

1.3.  Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von touchup.berlin wirksam. 

 2 . Vertragsgegenstand 

 2.1. Jeder touchup.berlin erteilte Auftrag ist ein Werkvertrag, der auf die Erbringung von Werkleistungendurch touchup.berlin gerichtet ist.

2.2. Gegenstand des abgeschlossenen Vertrages mit touchup.berlin ist in der Regel die Bearbeitung vonBildern sowohl für Druckmedien als auch für Online-Projekte o. Ä.

2.3. Für die termingerechte Beschaffung der korrekten Bilddaten ist i. d. R. der Auftraggeber verantwortlich.Eventuelle Mehrkosten im Falle einer abweichenden Vereinbarung bezüglich einer Bereitstellung vonBilddaten durch touchup.berlin sind vom Auftraggeber zu leisten.

2.4. Alle Leistungen werden sorgsam und fachgerecht nach professionellen Standards von touchup.berlinerbracht. touchup.berlin ist bei der Durchführung und Erfüllung des Auftrags in technischer Hinsicht frei undkann sich aller von touchup.berlin für nötig befundener Hilfsmittel bedienen.

2.5. Zur Sicherstellung und Erfüllung der Aufträge ist es touchup.berlin unbenommen - je nachAuftragslage/Auftragsvolumen andere (dritte) Retoucher einzusetzen bzw. dritte Subunternehmer zubeauftragen.

2.6. Die Nutzungsrechte an den erstellten Werken gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütungauf den Auftraggeber über.

3.  Vergütung 

3.1. Es gilt der vereinbarte Netto-Preis für die definierte und beauftragte Leistung. Die Abrechnung erfolgt nach Tagessatz bzw. pro Bild oder entsprechend dem konkreten Auftrag. Es gilt der Netto-Preis laut Angebot. 

3.2. Die im Angebot von touchup.berlin genannten Netto-Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch 4 Monate nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Diese Preise von touchup.berlin gelten ab Werk und schließen eventuell zusätzlich entstehende Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung, sonstige Versandkosten nicht ein. Die angegebenen Preise von touchup.berlin sind insgesamt Netto-Preise zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. 

3.3. Rechnungen von touchup.berlin an den Auftraggeber sind mit Datum der Erstellung fällig und durch den Auftraggeber spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung an touchup.berlin auszugleichen. 

3.4. Bei Zahlungsverzug werden an den Auftraggeber Mahnkosten sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. 

3.5. Anfallende Versandkosten für Proofs und Festplatten etc. hat der Auftraggeber zu tragen und werden entsprechend von touchup.berlin in Rechnung gestellt. Für Transportschäden übernimmt touchup.berlin keinerlei Haftung. 

4.  Gewährleistung, Abnahme, Verzug 

4.1. Zeit- und Terminabsprachen (Timings bzw. Zeitvorgaben) sind ausdrücklich nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von touchup.berlin schriftlich bestätigt werden. Ein Daten- bzw. Lieferverzug führt zur Anpassung des Timings oder es findet eine Anpassung der Terminabsprache statt. Im Zweifel kann eine Absage seitens touchup.berlin erforderlich sein, wenn es zu unauflösbaren Kollisionen mit anderen bestehenden Aufträgen auf der Seite von touchup.berlin kommt. Für hieraus eventuell entstehende Ansprüche seitens des Auftraggebers haftet touchup.berlin nicht. 

4.2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht für touchup.berlin Gestaltungsfreiheit. 

4.3. Im Falle einer nachweislich mangel-oder fehlerhaft erbrachten Leistung von touchup.berlin hat diese das Recht auf Nachbesserung. Dieses Nachbesserungsrecht geht vor das Minderungsrecht der Vergütung. 

4.4. Ist die Nachbesserung aufgrund des Umfangs und/oder der Art des Mangels für eine der beiden Vertragsparteien nachweislich unzumutbar, so hat der Auftraggeber sowie auch touchup.berlin das Recht vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. 

4.5. touchup.berlin ist nicht verpflichtet, die zu erstellenden Bilder oder Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße hin zu prüfen. 

4.6. Ab Abnahme/Freigabe durch den Auftraggeber können geringfügige Farbabweichungen zwischen dem Proof und dem Endprodukt durch den Auftraggeber nicht mehr beanstandet werden. 

4.7. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei touchup.berlin geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. 

5.  Haftung 

5.1. touchup.berlin schließt grundsätzlich jegliche inhaltliche Verantwortung und Haftung für das vom Auftraggeber an touchup.berlin in Auftrag gegebene Produkt/Werk aus. 

5.2. touchup.berlin haftet für entstandene Schäden an jeglichen ihr überlassenen Dateien, Dokumenten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. ausschließlich und nachweislich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet touchup.berlin bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). 

5.3. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt touchup.berlin gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung. 

5.4. Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen übernimmt touchup.berlin keine Haftung. Dies gilt auch für Quelldateien einer Website. 

5.5. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann touchup.berlin im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion in Absprache mit dem Auftraggeber nach Aufwand abrechnen. 

5.6. Bei an touchup.berlin übergebenen Bilddateien geht touchup.berlin davon aus, dass fotografierte Personen deren Rechte am Bild an die Kunden/Auftraggebenden übertragen haben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle von ihm zur Verfügung gestellten Bild- und/oder Textdateien auf deren rechtlich unbedenkliche Verwendung zu prüfen. Für alle Regressansprüche von den abgebildeten vorgenannten Personen auf Bilddateien oder Urheber- bzw. Nutzungsrechtsverletzungen an den touchup.berlin zur Verfügung gestellten Dateien haftet ausschließlich der Auftraggeber. 

5.7. In Fällen von höherer Gewalt i. S. des Versicherungsrechts (z. B. Unruhen, Streik, Unfall, Unwetter,Krankheit etc.) oder Cyberkriminalität übernimmt touchup.berlin keine wie auch immer geartete Haftung.Dies gilt auch bei Terminverschiebungen infolge von höherer Gewalt sowie bei Ausfall oder Nichtlieferungdurch Subunternehmer.

6.  Archivierung, Sonstiges 

6.1. touchup.berlin ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber Einblick in Entwürfe oder in die Zwischenergebnisse zum finalen Werk zu gewähren. Ebenso gibt es keine Verpflichtung seitens touchup.berlin, offene Daten an den Auftraggeber zu übergeben. 

6.2. Finale Auftragsdaten und -werke des Auftraggebers werden für maximal vier  Wochen nach Übergabe an den Auftraggeber aufbewahrt. Danach erfolgt die Löschung der Daten gemäß Datenschutzprotokoll. Eine Archivierung über diesen Zeitraum hinaus erfolgt nur nach vorheriger gesonderter schriftlicher Vereinbarung. 

6.3. touchup.berlin wird seitens des Auftraggebers das Recht eingeräumt, finale Bilddaten im Rahmen der Eigenwerbung kostenfrei und zeitlich unlimitiert zu verwenden. 

7.  Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten 

7.1. Die angebotenen Arbeiten beinhalten zwei Korrektur-/Änderungsdurchläufe. Jeder weitere Korrektur-/Änderungsdurchlauf wird nach zeitlichem und qualitativem Aufwand berechnet. Darüberhinausgehende Sonderleistungen werden separat berechnet. Im Übrigen hat die im Angebot diesbezüglich getroffene Regelung Vorrang und Gültigkeit. 

7.2. touchup.berlin ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. 

7.3. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, sind vom Auftraggeber zu erstatten. 

7.4. Die Versendung sämtlicher in Ziffer 6.1 bis 6.3 genannten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf Gefahrund für Rechnung des Auftraggebers.

8. Durchführung des Auftrags und Vorlagen 

8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so erfolgen diese nach Absprache. Eventuelle Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu übernehmen. 

8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann touchup.berlin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann touchup.berlin auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. 

8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an touchup.berlin übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber touchup.berlin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. 

9. Vertragsauflösung 

9.1. Bei Stornierung oder Abbruch von Aufträgen durch den Auftraggeber, sind bereits erbrachte Teilleistungen von touchup.berlin  nach dem vereinbarten Stundensatz (Angebot) in Euro zu erstatten. Mit der Bezahlung dieser Aufwandspauschale erwirbt der Auftraggeber an diesen Arbeiten keinerlei Rechte.

9.2. Bei Stornierung des Auftrages nach Angebotsannahme durch den Auftraggeber gelten folgende Fristen und Kosten:
- bei Stornierung 1 Tag vor gebuchtem Auftragsdatum/Beginn: 100% der Auftragssumme
- bei Stornierung ab 7 Tage vor Auftragsdatum/Beginn: 50% der Auftragssumme

9.3. Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftigfestgestellt sind.

10. Schlussbestimmungen 

10.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.